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Geltinger Bucht
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Nichts ist wichtiger als unsere Gesundheit, und damit wir alle sicher und erholt durch diese Zeit kommen haben wir ein paar Ausflugsziele für Sie zusammengefasst, bei denen Sie Menschenmassen sicher nicht begegnen:
Alle Wichtigen Infos finden Sie hier: Corona-Regelung SH
Alle Wichtigen Infos zum Thema finden Sie hier: Informationen für Gäste
Ein Krankheitsverdacht ergibt sich bei Auftreten von Symptomen, dann sollte umgehend telefonischer (!) Kontakt zu einem Arzt aufgenommen werden. Der Krankheitsverdacht ist meldepflichtig und muss vom Arzt auch dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Bei manifester Erkrankung gelten die allgemeinen Grundsätze der Krankenbehandlung und erforderlichenfalls kann auch eine Aufnahme ins Krankenhaus folgen. Es ist davon auszugehen, dass den Betroffenen – soweit gesundheitlich zumutbar – die Heimreise nahegelegt wird.
Nichts ist wichtiger als unsere Gesundheit, und damit wir alle sicher und erholt durch diese Zeit kommen haben wir ein paar Ausflugsziele für Sie zusammengefasst, bei denen Sie Menschenmassen sicher nicht begegnen: Ausflugsziele
Grundsätzlich ist eine Erkrankung ein versicherter Rücktrittsgrund. Eine Ausnahme besteht für Krankheiten, die von der WHO als Pandemie klassifiziert sind. Am 11.3.2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft. Daher sind Erkrankungen an Covid-19, die seit diesem Zeitpunkt festgestellt werden, leider kein versicherter Rücktrittsgrund mehr. Möchten Sie eine Erkrankung infolge von Covid-19 absichern, erweitern Sie bitte Ihren Schutz in der Reiserücktritts-Versicherung durch Abschluss einer Ergänzungs-Versicherung Covid-19.
Ein Krankheitsverdacht ergibt sich bei Auftreten von Symptomen, dann sollte umgehend telefonischer (!) Kontakt zu einem Arzt aufgenommen werden. Der Krankheitsverdacht ist meldepflichtig und muss vom Arzt auch dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt werden.