Reisemagazin 2020

162 Sehr verehrter Gast, die Touristikvereine Ferienland Ostsee - Geltinger Bucht e.V. und Kappeln / Schlei-Ostsee e.V. (nachstehend TV genannt), vermitteln als Reservie- rungsstelle Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben und Privatvermie- tern: Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser (nachstehend einheitlich Gastgeber genannt) entspre- chend dem aktuellen Angebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Gastgeber und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommenden Gastaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrags. Sie regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vor- schriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch § 1 Stellung der Tourismusorganisation a) Falls nicht anderweitige Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, hat der TV lediglich die Stellung eines Vermittlers. Daraus folgt, dass der TV weder für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen noch für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gast- geber zu erbringenden Leistungen haftet. Hiervon bleibt eine etwaige Haftung der TV aus dem Vermittlungsvertrag unberührt. b) Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Buchungs- grundlage das von dem TV herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage entsprechender Angebote im Internet die dortigen Beschreibungen. c) Die Gastgeber sind dazu berechtigt, mit dem Gast im Einzelfall andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren bzw. individuelle und abweichende Vereinbarungen von diesen Gastaufnah- mebedingungen zu treffen. d) Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten nicht für Verträge über Pauschalangebote oder sonstige Angebote des Gastgebers oder der TV. § 2 Abschluss des Gastaufnahmevertrages Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Der Buchung kann eine un- verbindliche Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und de- ren aktuelle Verfügbarkeit vorausgehen. Die Buchung kann auf allen Buchungswegen erfolgen, die vom Gastgeber angeboten werden. Die Buchung des Gastes kann also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Te- lefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Falls die Buchung des Gastes elektronisch erfolgt, wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden. a) Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklä- rung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers, bzw. der Buchungsstelle zustande oder wenn die Unterkunft dem Gast kurzfristig bereitgestellt wird. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Auch Be- stätigungen, die mündlich und telefonisch erfolgen, sind sowohl für den Gast als auch den Gastgeber rechtlich verbindlich. b) Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle Personen, welche in der Buchung mit aufgeführt werden, und für deren Vertrags- verpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtun- gen einsteht. Letzteres gilt nur dann, sofern er eine entsprechende ge- sonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Im Regelfall wird dem Gast von dem Gastgeber (oder in dessen Vertre- tung von der TV) bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Bei solchen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmever- trages allerdings nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung abhängig. d) Falls der Gastgeber auf entsprechende Anfrage des Gastes keine ver- bindliche Buchungsbestätigung vornimmt, sondern dem Gast seiner- seits ein verbindliches Angebot unterbreitet, so kommt der Vertrag rechtsverbindlich erst dann zustande, wenn dem Gastgeber die Annah- meerklärung des Gastes ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb einer vom Gastgeber hierfür gegebe- nenfalls im Angebot angegebenen Form und Frist zugeht. § 3 Leistungen und Preise a) Die Leistungen, die vom Gastgeber geschuldet werden, ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit den Angaben im gültigen Reisemagazin. b) Bei den Preisen, die im Beherbergungsvertrag angegeben werden, han- delt es sich um Endpreise. Sie beinhalten auch, soweit zwischen Gastge- ber und Gast nichts anderes vereinbart ist, alle Nebenkosten. c) Etwas anderes gilt für die Kurabgabe sowie die Entgelte für Leistungen, bei denen in der Buchungsgrundlage bzw. dem Katalog eine verbrauch- sabhängige Abrechnung angegeben oder gesondert vereinbart ist (z. B. Strom, Gas, Wasser) sowie für Wahl- oder sonstige Zusatzleistun- gen. Diese können gesondert anfallen und ausgewiesen werden. Falls sich Gastgeber und Gast ausdrücklich über eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen geeinigt haben (z.B. Bettwäsche, Endreinigung), deren Inanspruchnahme dem Gast freigestellt sind, dann sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. § 4 Anzahlung, Kaution und Bezahlung a) Der TV kann als Inkassobevollmächtigter des Gastgebers eine Anzahlung verlangen. Der Restbetrag (Gesamtpreis abzüglich Anzahlung) muss bis spätestens zu der in der Buchungsbestätigung gesetzten Zahlungsfrist beim Gastgeber eingegangen sein. b) Gastgeber und Gast können eine Kaution als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vereinbaren. Die Zahlungs- und Rückzahlungsbedingungen für die Kaution werden beim Abschluß des Beherungsvertrages geregelt. Die Kaution ist nicht verzinslich. c) Wenn die An- oder Restzahlung nicht rechtzeitig beim Gastgeber ein- gehen, behält sich der Gastgeber vor, vom Vertrag nach erfolgter Mah- nung mit Fristsetzung zurückzutreten In diesem Fall ist der Gast zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Der Gast kann mit Rücktrittskosten entsprechend des § 7 belastet werden. § 5 Mietzeitraum, An und Abreise a) Der Gastgeber stellt dem Gast das Mietobjekt am Anreisetag zu der in der Buchungsbestätigung genannten Zeit in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Falls der Gast nach 18.00 Uhr anreisen sollte, so soll er dies dem Gastgeber mitteilen. Falls diese Mitteilung unterbleibt, behält sich der Gastgeber vor, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem ver- einbarten Bereitstellungstermin sowie bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen. b) Der Gast hat das Mietobjekt dem Gastgeber am Tag der Abreise bis spä- testens zu der in der Buchungsbestätigung genannten Zeit geräumt und in besenreinem Zustand zu übergeben. Der Gast muss vor der Abreise das Geschirr spülen und die Papierkörbe und Mülleimer entleeren. § 6 Inventarliste und Pflichten des Gastes a) Unmittelbar nach seiner Ankunft soll der Gast die die Ferienunterkunft anhand der im Mietobjekt befindlichen Inventarliste auf Vollständigkeit sowie auf Gebrauchsfähigkeit überprüfen. Der Gast verpflichtet sich, spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Gastgeber (oder der von dem Gastgeber benannten Kontaktperson) etwaige Fehlbestände und eventuell festgestellte Mängel mitzuteilen. b) Der Gast hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände so- wie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Gast schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäu- de sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er dem Gastgeber gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur dann, wenn und insoweit es sich um eine schuldhafte Verursachung von Seiten des Gastes, seiner Begleitpersonen oder Besucher handelt. c) Der Gast ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen ent- stehende Schäden - soweit er sie nicht selbst beseitigen muss - unver- züglich dem Gastgeber oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Falls der Gast Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Gast hier- für im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. d) Der Gast verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwer- fen oder hineinzugießen. Falls der Gast dies nicht beachtet und infol- gedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen. e) Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjek- tes auftreten, so muss der Gast selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten. f) Der Gast muss die maximale Belegungszahl einhalten. Falls der Gast diese Bestimmung nicht beachtet und die in diesem Vertrag vereinbar- te maximale Belegungszahl überschreitet, so kann der Gastgeber dem Gast gegenüber die außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. In diesem Fall kann der Gast mit Rücktrittskosten entsprechend des § 7 belastet werden. g) Die Gäste müssen gegenseitig und aufeinander Rücksicht nehmen. Sie müssen insbesondere störende Geräusche, namentlich lautes Türwer- fen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehen- den Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, unterlas- sen. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist den Gästen das Musizieren untersagt. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. Reisebedingungen

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